Knödler kritisierte vor über 400
Delegierten und Gästen, darunter auch Baden-Württembergs
Innenminister Heribert Rech, die derzeitigen Beratungsergebnisse der
Föderalismuskommission. Bund und Länder sind sich einig, die
Feuerschutzsteuer im Ergebnis zu streichen. Derzeit fließt die
Steuer den Ländern zu und soll künftig vom Bund zusammen mit der
Versicherungssteuer erhoben werden. Der Anteil von Baden-Württemberg an
der Steuer liegt bei etwa 45 Mio. Euro jährlich. Er darf nach dem
baden-württembergischen Feuerwehrgesetz ausschließlich für
Feuerwehrzwecke ausgegeben werden.
Der Bund sieht keine Veranlassung, den Einnahmeausfall der Länder zu
kompensieren. Auch wenn sich die Länder mit ihrer Forderung gegenüber
dem Bund nach einem Ausgleich durchsetzen würden, sieht Knödler
enorme Probleme auf die Feuerwehren zukommen. In jedem Fall ist die
Zweckbindung kaputt, wenn die Pläne der Kommission umgesetzt werden. Und
ob das Land dann aus allgemeinen Steuermitteln die Feuerwehren jährlich
fördert, steht in den Sternen, klagte Knödler. Derzeit
fördert das Land vor allem den Kauf von Feuerwehrfahrzeugen und den Bau
von Feuerwehrhäusern.
Die baden-württembergischen Feuerwehren forderten in Pforzheim noch
bessere Aus- und Fortbildungen ihrer Führungskräfte. Dabei, so
Feuerwehrpräsident Dr. Knödler, müssten auch neue Wege
beschritten werden. Neben der baulichen Modernisierung der
Landesfeuerwehrschule in Bruchsal schlug Knödler auch verstärkt
dezentrale Feuerwehrausbildung vor. Die ehrenamtlichen
Führungskräfte unserer Wehren wünschen qualifizierte Aus- und
Fortbildung. Um die ohnehin schon hohe zeitliche Belastung zu mildern, muss
diese verstärkt regional oder in den Kreisen angeboten werden,
beschrieb Knödler die Erwartungen.
Motivierte und gut ausgebildete Kommandanten könnten auch besser auf die
großen Herausforderungen der Zukunft reagieren, so Knödler weiter.
Dabei stehe die Sicherung des Feuerwehrpersonals an oberster Stelle. Auch
wenn im Moment die Zahl der aktiven Feuerwehrleute stabil ist, sehen wir mit
großer Sorge den Rückgang bei den Jugendfeuerwehren. Diese
negative Tendenz dürfte sich in den nächsten Jahren angesichts der
kommenden demografischen Änderungen noch verstärken, befürchtet
Knödler.
Die Delegierten in Pforzheim appellierten auch an das Land, seine Aufgaben im
Katastrophenschutz zu erfüllen, wozu vor allem auch ausreichende Gelder
gehören. Ansonsten werde der Bund die zugesagten Fahrzeuge von Feuerwehr
und Rettungsdienst nicht beschaffen. Überlegungen, auf Feuerwehrfahrzeuge
zugunsten des Rettungsdienstes zu verzichten, erteilte Knödler eine
strikte Absage: Wir verlieren durch die Kürzungen des Bundes ohnehin
viele Fahrzeuge. Darum bitte ich das Land dringend, auch die Feuerwehren im
zwingend nötigen Umfang inhaltlich zu berücksichtigen, gerade auch im
Katastrophenschutz, sagte Knödler.
Eine ausführliche Berichterstattung zur Verbands- und Vereinsversammlung
am 18. Oktober 2008 in Pforzheim wird in der Brandhilfe 12/2008
veröffentlicht.
Wissenswertes zur Feuerschutzsteuer |
Was wird besteuert? Gegenstand der Feuerschutzsteuer ist die
Entgegennahme von Versicherungsentgelten (Prämien, Beiträge) aus
Feuerversicherungen und Versicherungen von Gebäuden und von Hausrat, wenn
das Versicherungsentgelt teilweise auf Feuergefahren entfällt (verbundene
Gebäudeversicherung bzw. verbundene Hausratversicherung). Die versicherten
Gegenstände müssen sich im Inland befinden.
Wer zahlt die Steuer? Steuerschuldner ist der Versicherer. Er hat die
Feuerschutzsteuer selbst zu berechnen (Steueranmeldung) und an das
zuständige Finanzamt zu entrichten.
Wie hoch ist die Steuer? Die Feuerschutzsteuer wird i. d. R.vom
Versicherungsentgelt berechnet. Sie beträgt grundsätzlich acht
Prozent. Wie lautet die Rechtsgrundlage? Die Feuerschutzsteuer beruht auf dem
Feuerschutzsteuergesetz in der Fassung vom 10. Januar 1996 FeuerschStG
(BGBl Teil I S. 18) unter Berücksichtigung späterer
Änderungen.
Wer erhebt diese Steuer? Die Feuerschutzsteuer wird von den Ländern
verwaltet, denen auch das Aufkommen zusteht.
Wie hat sich die Steuer entwickelt? Die moderne Form der Feuerschutzsteuer geht
auf das Reichsgesetz über die Beaufsichtigung der privaten
Versicherungsunternehmer und Bausparkassen von 1931 zurück, das die
Länder ermächtigte, für gemeinnützige Zwecke,
insbesondere zur Förderung des Feuerlöschwesens von den
Feuerversicherungsunternehmen Abgaben zu erheben. Die daraufhin durch 18
Ländergesetze eingeführten Abgaben, die 1931 ein Aufkommen von 21
Mio. RM erbrachten, wurden im Zuge einer umfassenden Neuordnung des
Feuerlöschwesens durch das Feuerschutzsteuergesetz von 1939
reichseinheitlich geregelt. Durch das Bonner Grundgesetz von 1949 den
Ländern zugewiesen, wurde die Feuerschutzsteuer aufgrund der Finanzreform
von 1969 ab 1970 der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes unterstellt. Das
Aufkommen betrug 2006 rund 321,9 Mio. Euro.
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