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Verbandstag der baden-württembergischen Feuerwehren

Feuerwehren in großer Sorge um die Finanzen

11/2008

Von: Willi Dongus
Fotos: Willi Dongus

Die

baden-württembergischen Feuerwehren befürchten durch die

Beschlüsse der Föderalismuskommission empfindliche

Einnahmenausfälle. Darauf wies Feuerwehrpräsident Dr. Frank

Knödler bei der Versammlung des Landesfeuerwehrverbandes

Baden-Württemberg am 18.10. in Pforzheim hin. Der Verband plädierte

weiter für die qualifizierte Aus- und Fortbildung der

Feuerwehrführungskräfte. Diese helfe mit, den Personalbestand der

weitgehend Freiwilligen Feuerwehren in Baden-Württemberg zu

sichern.


 


Knödler kritisierte vor über 400

Delegierten und Gästen, darunter auch Baden-Württembergs

Innenminister Heribert Rech, die derzeitigen Beratungsergebnisse der

Föderalismuskommission. „Bund und Länder sind sich einig, die

Feuerschutzsteuer im Ergebnis zu streichen.“ Derzeit fließt die

Steuer den Ländern zu und soll künftig vom Bund zusammen mit der

Versicherungssteuer erhoben werden. Der Anteil von Baden-Württemberg an

der Steuer liegt bei etwa 45 Mio. Euro jährlich. Er darf nach dem

baden-württembergischen Feuerwehrgesetz ausschließlich für

Feuerwehrzwecke ausgegeben werden.


Der Bund sieht keine Veranlassung, den Einnahmeausfall der Länder zu

kompensieren. Auch wenn sich die Länder mit ihrer Forderung gegenüber

dem Bund nach einem Ausgleich durchsetzen würden, sieht Knödler

enorme Probleme auf die Feuerwehren zukommen. „In jedem Fall ist die

Zweckbindung kaputt, wenn die Pläne der Kommission umgesetzt werden. Und

ob das Land dann aus allgemeinen Steuermitteln die Feuerwehren jährlich

fördert, steht in den Sternen“, klagte Knödler. Derzeit

fördert das Land vor allem den Kauf von Feuerwehrfahrzeugen und den Bau

von Feuerwehrhäusern.


Die baden-württembergischen Feuerwehren forderten in Pforzheim noch

bessere Aus- und Fortbildungen ihrer Führungskräfte. Dabei, so

Feuerwehrpräsident Dr. Knödler, müssten auch neue Wege

beschritten werden. Neben der baulichen Modernisierung der

Landesfeuerwehrschule in Bruchsal schlug Knödler auch verstärkt

dezentrale Feuerwehrausbildung vor. „Die ehrenamtlichen

Führungskräfte unserer Wehren wünschen qualifizierte Aus- und

Fortbildung. Um die ohnehin schon hohe zeitliche Belastung zu mildern, muss

diese verstärkt regional oder in den Kreisen angeboten werden“,

beschrieb Knödler die Erwartungen.


Motivierte und gut ausgebildete Kommandanten könnten auch besser auf die

großen Herausforderungen der Zukunft reagieren, so Knödler weiter.

Dabei stehe die Sicherung des Feuerwehrpersonals an oberster Stelle. „Auch

wenn im Moment die Zahl der aktiven Feuerwehrleute stabil ist, sehen wir mit

großer Sorge den Rückgang bei den Jugendfeuerwehren.“ Diese

negative Tendenz dürfte sich in den nächsten Jahren angesichts der

kommenden demografischen Änderungen noch verstärken, befürchtet

Knödler.


Die Delegierten in Pforzheim appellierten auch an das Land, seine Aufgaben im

Katastrophenschutz zu erfüllen, wozu vor allem auch ausreichende Gelder

gehören. Ansonsten werde der Bund die zugesagten Fahrzeuge von Feuerwehr

und Rettungsdienst nicht beschaffen. Überlegungen, auf Feuerwehrfahrzeuge

zugunsten des Rettungsdienstes zu verzichten, erteilte Knödler eine

strikte Absage: „Wir verlieren durch die Kürzungen des Bundes ohnehin

viele Fahrzeuge. Darum bitte ich das Land dringend, auch die Feuerwehren im

zwingend nötigen Umfang inhaltlich zu berücksichtigen, gerade auch im

Katastrophenschutz“, sagte Knödler.



Eine ausführliche Berichterstattung zur Verbands- und Vereinsversammlung

am 18. Oktober 2008 in Pforzheim wird in der Brandhilfe 12/2008

veröffentlicht.



Wissenswertes zur Feuerschutzsteuer

Was wird besteuert?
Gegenstand der Feuerschutzsteuer ist die

Entgegennahme von Versicherungsentgelten (Prämien, Beiträge) aus

Feuerversicherungen und Versicherungen von Gebäuden und von Hausrat, wenn

das Versicherungsentgelt teilweise auf Feuergefahren entfällt (verbundene

Gebäudeversicherung bzw. verbundene Hausratversicherung). Die versicherten

Gegenstände müssen sich im Inland befinden.

Wer zahlt die Steuer?

Steuerschuldner ist der Versicherer. Er hat die

Feuerschutzsteuer selbst zu berechnen (Steueranmeldung) und an das

zuständige Finanzamt zu entrichten.

Wie hoch ist die Steuer?

Die Feuerschutzsteuer wird i. d. R.vom

Versicherungsentgelt berechnet. Sie beträgt grundsätzlich acht

Prozent. Wie lautet die Rechtsgrundlage? Die Feuerschutzsteuer beruht auf dem

Feuerschutzsteuergesetz in der Fassung vom 10. Januar 1996 – FeuerschStG

– (BGBl Teil I S. 18) unter Berücksichtigung späterer

Änderungen.

 

Wer erhebt diese Steuer?
Die Feuerschutzsteuer wird von den Ländern

verwaltet, denen auch das Aufkommen zusteht.

 

Wie hat sich die Steuer entwickelt?
Die moderne Form der Feuerschutzsteuer geht

auf das Reichsgesetz über die Beaufsichtigung der privaten

Versicherungsunternehmer und Bausparkassen von 1931 zurück, das die

Länder ermächtigte, „für gemeinnützige Zwecke,

insbesondere zur Förderung des Feuerlöschwesens von den

Feuerversicherungsunternehmen Abgaben zu erheben“. Die daraufhin durch 18

Ländergesetze eingeführten Abgaben, die 1931 ein Aufkommen von 21

Mio. RM erbrachten, wurden im Zuge einer umfassenden Neuordnung des

Feuerlöschwesens durch das Feuerschutzsteuergesetz von 1939

reichseinheitlich geregelt. Durch das Bonner Grundgesetz von 1949 den

Ländern zugewiesen, wurde die Feuerschutzsteuer aufgrund der Finanzreform

von 1969 ab 1970 der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes unterstellt. Das

Aufkommen betrug 2006 rund 321,9 Mio. Euro.


Quelle: www.bundesfinanzministerium.de/nn_39822/DE/

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