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Verbandstag der baden-württembergischen Feuerwehren

Feuerwehren in großer Sorge um die Finanzen

11/2008

Von: Willi Dongus
Fotos: Willi Dongus
Die baden-württembergischen Feuerwehren befürchten durch die Beschlüsse der Föderalismuskommission empfindliche Einnahmenausfälle. Darauf wies Feuerwehrpräsident Dr. Frank Knödler bei der Versammlung des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg am 18.10. in Pforzheim hin. Der Verband plädierte weiter für die qualifizierte Aus- und Fortbildung der Feuerwehrführungskräfte. Diese helfe mit, den Personalbestand der weitgehend Freiwilligen Feuerwehren in Baden-Württemberg zu sichern.


Knödler kritisierte vor über 400 Delegierten und Gästen, darunter auch Baden-Württembergs Innenminister Heribert Rech, die derzeitigen Beratungsergebnisse der Föderalismuskommission. „Bund und Länder sind sich einig, die Feuerschutzsteuer im Ergebnis zu streichen.“ Derzeit fließt die Steuer den Ländern zu und soll künftig vom Bund zusammen mit der Versicherungssteuer erhoben werden. Der Anteil von Baden-Württemberg an der Steuer liegt bei etwa 45 Mio. Euro jährlich. Er darf nach dem baden-württembergischen Feuerwehrgesetz ausschließlich für Feuerwehrzwecke ausgegeben werden.

Der Bund sieht keine Veranlassung, den Einnahmeausfall der Länder zu kompensieren. Auch wenn sich die Länder mit ihrer Forderung gegenüber dem Bund nach einem Ausgleich durchsetzen würden, sieht Knödler enorme Probleme auf die Feuerwehren zukommen. „In jedem Fall ist die Zweckbindung kaputt, wenn die Pläne der Kommission umgesetzt werden. Und ob das Land dann aus allgemeinen Steuermitteln die Feuerwehren jährlich fördert, steht in den Sternen“, klagte Knödler. Derzeit fördert das Land vor allem den Kauf von Feuerwehrfahrzeugen und den Bau von Feuerwehrhäusern.

Die baden-württembergischen Feuerwehren forderten in Pforzheim noch bessere Aus- und Fortbildungen ihrer Führungskräfte. Dabei, so Feuerwehrpräsident Dr. Knödler, müssten auch neue Wege beschritten werden. Neben der baulichen Modernisierung der Landesfeuerwehrschule in Bruchsal schlug Knödler auch verstärkt dezentrale Feuerwehrausbildung vor. „Die ehrenamtlichen Führungskräfte unserer Wehren wünschen qualifizierte Aus- und Fortbildung. Um die ohnehin schon hohe zeitliche Belastung zu mildern, muss diese verstärkt regional oder in den Kreisen angeboten werden“, beschrieb Knödler die Erwartungen.

Motivierte und gut ausgebildete Kommandanten könnten auch besser auf die großen Herausforderungen der Zukunft reagieren, so Knödler weiter. Dabei stehe die Sicherung des Feuerwehrpersonals an oberster Stelle. „Auch wenn im Moment die Zahl der aktiven Feuerwehrleute stabil ist, sehen wir mit großer Sorge den Rückgang bei den Jugendfeuerwehren.“ Diese negative Tendenz dürfte sich in den nächsten Jahren angesichts der kommenden demografischen Änderungen noch verstärken, befürchtet Knödler.

Die Delegierten in Pforzheim appellierten auch an das Land, seine Aufgaben im Katastrophenschutz zu erfüllen, wozu vor allem auch ausreichende Gelder gehören. Ansonsten werde der Bund die zugesagten Fahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdienst nicht beschaffen. Überlegungen, auf Feuerwehrfahrzeuge zugunsten des Rettungsdienstes zu verzichten, erteilte Knödler eine strikte Absage: „Wir verlieren durch die Kürzungen des Bundes ohnehin viele Fahrzeuge. Darum bitte ich das Land dringend, auch die Feuerwehren im zwingend nötigen Umfang inhaltlich zu berücksichtigen, gerade auch im Katastrophenschutz“, sagte Knödler.


Eine ausführliche Berichterstattung zur Verbands- und Vereinsversammlung am 18. Oktober 2008 in Pforzheim wird in der Brandhilfe 12/2008 veröffentlicht.


Wissenswertes zur Feuerschutzsteuer

Was wird besteuert?
Gegenstand der Feuerschutzsteuer ist die Entgegennahme von Versicherungsentgelten (Prämien, Beiträge) aus Feuerversicherungen und Versicherungen von Gebäuden und von Hausrat, wenn das Versicherungsentgelt teilweise auf Feuergefahren entfällt (verbundene Gebäudeversicherung bzw. verbundene Hausratversicherung). Die versicherten Gegenstände müssen sich im Inland befinden.
Wer zahlt die Steuer?
Steuerschuldner ist der Versicherer. Er hat die Feuerschutzsteuer selbst zu berechnen (Steueranmeldung) und an das zuständige Finanzamt zu entrichten.
Wie hoch ist die Steuer?
Die Feuerschutzsteuer wird i. d. R.vom Versicherungsentgelt berechnet. Sie beträgt grundsätzlich acht Prozent. Wie lautet die Rechtsgrundlage? Die Feuerschutzsteuer beruht auf dem Feuerschutzsteuergesetz in der Fassung vom 10. Januar 1996 – FeuerschStG – (BGBl Teil I S. 18) unter Berücksichtigung späterer Änderungen.
Wer erhebt diese Steuer?
Die Feuerschutzsteuer wird von den Ländern verwaltet, denen auch das Aufkommen zusteht.
Wie hat sich die Steuer entwickelt?
Die moderne Form der Feuerschutzsteuer geht auf das Reichsgesetz über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmer und Bausparkassen von 1931 zurück, das die Länder ermächtigte, „für gemeinnützige Zwecke, insbesondere zur Förderung des Feuerlöschwesens von den Feuerversicherungsunternehmen Abgaben zu erheben“. Die daraufhin durch 18 Ländergesetze eingeführten Abgaben, die 1931 ein Aufkommen von 21 Mio. RM erbrachten, wurden im Zuge einer umfassenden Neuordnung des Feuerlöschwesens durch das Feuerschutzsteuergesetz von 1939 reichseinheitlich geregelt. Durch das Bonner Grundgesetz von 1949 den Ländern zugewiesen, wurde die Feuerschutzsteuer aufgrund der Finanzreform von 1969 ab 1970 der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes unterstellt. Das Aufkommen betrug 2006 rund 321,9 Mio. Euro.

Quelle: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_39822/DE/ BMF__Startseite/Service/Glossar/F/008__Feuerschutzsteuer.html