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Lkw brennt auf Bahnübergang nach Kontakt mit der Oberleitung der Bahn

 

01/2010

Von: Martin Hagen
Fotos: Martin Hagen
Zimmerleute sanieren am 29.09.2009 den Dachstuhl eines Wohnhauses direkt neben einem Bahnübergang im Ortskern von Immendingen, Landkreis Tuttlingen. Hierzu benützen sie einen Mobilkran, welcher auf einem Unimog montiert war. Als das Fahrzeug einer Recyclingfirma den mit Abbruchmaterial gefüllten Container abholen will, steht der Mobilkran im Wege. Ein Mitarbeiter fährt den Unimog ein Stück zur Seite und beachtet dabei nicht, dass der Kran nicht ganz eingefahren war. Mitten auf dem Bahnübergang kommt es zum Kontakt mit der Oberleitung der Bahn. Die 15.000 Volt, welche durch den Unimog fließen entzünden das Fahrzeug schlagartig. Der Fahrer springt ab und kommt mit einem Schock davon.

Die Feuerwehr Immendingen wird um 8.53 Uhr alarmiert. Wenige Minuten später ist sie vor Ort, denn ihr Feuerwehrhaus liegt nur gut 100 m vom Bahnübergang entfernt. Das Fahrzeug brennt sehr stark. Kabine, Motorraum und die vordere Bereifung stehen in Flammen.

Die Leitstelle hatte sofort mit der Notfallleitstelle der Bahn Kontakt aufgenommen und diese bestätigte umgehend per Fax die Sperrung der Strecke. Einige Zeit später wird auch mündlich gemeldet, dass der Strom auf dieser Leitung abgeschaltet ist. Bekanntlich bringt diese Maßnahme noch nicht die notwendige Sicherheit. Moderne Elektroloks speisen beim Bremsen wieder Strom in die Fahrleitung ein, da der Motor beim Bremsen als Generator genutzt wird. Es kann deshalb trotz Abschaltung die volle Spannung an der Oberleitung anliegen. Einzige Abhilfe ist die Erdung. Die Bahnleitstelle hatte auch sofort zwei Notfallmanager der Bahn alarmiert. Diese waren von Rottweil und von Villingen aus unterwegs. Im Bereich der Unfallstelle wechselte die Zuständigkeit. Da nicht klar war, welcher Notfallmanager zuständig war, wurden beide aktiviert.

Für die Feuerwehr war dies eine schwierige Situation. Brandbekämpfung unter Hochspannung. Der Kommandant und Einsatzleiter, Andreas Heizmann, entschloss sich mit Sprühstrahl die Brandbekämpfung aufzunehmen. Bei Hochspannung, d. h. über 1.000 Volt, ist mit Sprühstrahl und einem Normstrahlrohr ein Abstand von mindestens 5 m einzuhalten, bei Vollstrahl wären dies 10 m. (Unter 1.000 Volt gelten bekanntlich die Mindestabstände Sprühstrahl 1 m, Vollstrahl 5 m). Mit dieser Maßnahme sollte zumindest verhindert werden, dass auch noch der Treibstofftank und der Hydrauliköltank in Brand geraten. In Folge des Brandes wurden auch Hydraulikschläuche beschädigt. So kam es zum Absinken des Kranarmes bis zur Bodenberührung. Dies hatte zur Folge, dass sich der Kranarm von der Oberleitung nach unten entfernte. Allerdings war dieser Abstand noch nicht groß genug. Bekanntlich gilt rund um den Fahrdraht ein Sicherheitsabstand von 3 m. Nach ca. 45 Minuten trafen kurz hintereinander die Bahnmanager ein und erdeten die Oberleitung.

Nun konnte in gewohnter Weise der Fahrzeugbrand bekämpft und binnen kurzer Zeit dann auch gelöscht werden. Auf Wunsch des Bahnmanagers sollte die Feuerwehr das Fahrzeug vom Bahnübergang entfernen mit dem Ziel, dass der Bahnverkehr wieder aufgenommen werden kann. Der Versuch scheiterte jedoch, da sich auch die Stützen des Krans abgesenkt hatten.

Diese waren ca. 1 cm tief in den Asphalt eingeschmolzen. Zudem leistete der Kranarm auf Grund seines großen Gewichts nach dem Absenken bis auf die Straße erheblichen Widerstand. Anschließend unternahm der Fahrzeugbesitzer zusammen mit der örtlichen Lkw- und Landmaschinenwerkstatt einen Bergungsversuch. Ein großer Traktor hob den Unimog vorne an, konnte diesen aber nur wenige Zentimeter bewegen..

DDanach ordnete die Landespolizei den Abbruch der Bergungsversuche an. Damit war auch der Feuerwehreinsatz beendet.

Die Zuständigkeiten auf dem Bahngelände sind etwas anders als sonst wo. Die Bundespolizei ist für das Bahngelände zuständig. Allerdings gilt die Ausnahme für Bahnübergänge. Dort ist die Landespolizei zuständig. Im Gegensatz zu früher, als die Bahn noch eine Bundesbehörde war, ist seit der Privatisierung der örtliche Feuerwehrkommandant Einsatzleiter. Für Bergungsmaßnahmen nach Beendigung des Feuerwehreinsatzes ist allerdings der Notfallmanager der Bahn verantwortlich. Sollte jedoch der Betroffene selbst in der Lage sein, die Bergung zeitgerecht vorzunehmen, so hat dieser das Recht, selbst die Bahnstrecke wieder frei zu machen.

In diesem Fall hat die Landespolizei ihre Kompetenzen überschritten, indem sie die Bergung des verunfallten Fahrzeuges veranlasste. Leider war auch dieser Bergungsversuch erfolglos. Trotz großem vierachsigem Abschleppfahrzeug war dieses nicht in der Lage den Bahnübergang frei zu räumen.

Erst ein großes Rückefahrzeug aus dem Forstbetrieb konnte mit seinem Kranarm den Unimogkran anheben, so dass dieser mit Spanngurten seitlich am Unfallfahrzeug befestigt werden konnte. Danach wurde der Unimog vorne angehoben und beiseite geschleppt.

Bei Bahnunfällen ist es unverzichtbar, alle Beteiligten zusammenzurufen und das Vorgehen abzustimmen. Alleingänge wie in diesem Fall gefährden den Einsatzerfolg.

   


   
 





Bilder von einem außergewöhnlichen Einsatz beim Bahnübergang im Ortskern von Immendingen