Lkw brennt auf Bahnübergang nach Kontakt mit der Oberleitung der Bahn
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01/2010
Von: Martin Hagen
Fotos: Martin Hagen |
| Zimmerleute sanieren am 29.09.2009 den Dachstuhl eines
Wohnhauses direkt neben einem Bahnübergang im Ortskern
von Immendingen, Landkreis Tuttlingen. Hierzu benützen
sie einen Mobilkran, welcher auf einem Unimog montiert
war. Als das Fahrzeug einer Recyclingfirma den mit Abbruchmaterial
gefüllten Container abholen will, steht der
Mobilkran im Wege. Ein Mitarbeiter fährt den Unimog ein
Stück zur Seite und beachtet dabei nicht, dass der Kran
nicht ganz eingefahren war. Mitten auf dem Bahnübergang
kommt es zum Kontakt mit der Oberleitung der Bahn. Die
15.000 Volt, welche durch den Unimog fließen entzünden
das Fahrzeug schlagartig. Der Fahrer springt ab und kommt
mit einem Schock davon. |
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Die Feuerwehr Immendingen wird um 8.53 Uhr alarmiert. Wenige
Minuten später ist sie vor Ort, denn ihr Feuerwehrhaus
liegt nur gut 100 m vom Bahnübergang entfernt. Das Fahrzeug
brennt sehr stark. Kabine, Motorraum und die vordere Bereifung
stehen in Flammen.
Die Leitstelle hatte sofort mit der Notfallleitstelle der Bahn Kontakt
aufgenommen und diese bestätigte umgehend per Fax
die Sperrung der Strecke. Einige Zeit später wird auch mündlich
gemeldet, dass der Strom auf dieser Leitung abgeschaltet
ist. Bekanntlich bringt diese Maßnahme noch nicht die notwendige
Sicherheit. Moderne Elektroloks speisen beim Bremsen
wieder Strom in die Fahrleitung ein, da der Motor beim
Bremsen als Generator genutzt wird. Es kann deshalb trotz Abschaltung die volle Spannung an der Oberleitung anliegen.
Einzige Abhilfe ist die Erdung. Die Bahnleitstelle hatte auch
sofort zwei Notfallmanager der Bahn alarmiert. Diese waren von
Rottweil und von Villingen aus unterwegs. Im Bereich der Unfallstelle
wechselte die Zuständigkeit. Da nicht klar war, welcher
Notfallmanager zuständig war, wurden beide aktiviert.
Für die Feuerwehr war dies eine schwierige Situation. Brandbekämpfung
unter Hochspannung. Der Kommandant und Einsatzleiter,
Andreas Heizmann, entschloss sich mit Sprühstrahl
die Brandbekämpfung aufzunehmen. Bei Hochspannung, d. h.
über 1.000 Volt, ist mit Sprühstrahl und einem Normstrahlrohr
ein Abstand von mindestens 5 m einzuhalten, bei Vollstrahl wären
dies 10 m. (Unter 1.000 Volt gelten bekanntlich die Mindestabstände
Sprühstrahl 1 m, Vollstrahl 5 m). Mit dieser Maßnahme
sollte zumindest verhindert werden, dass auch noch
der Treibstofftank und der Hydrauliköltank in Brand geraten. In
Folge des Brandes wurden auch Hydraulikschläuche beschädigt.
So kam es zum Absinken des Kranarmes bis zur Bodenberührung.
Dies hatte zur Folge, dass sich der Kranarm von
der Oberleitung nach unten entfernte. Allerdings war dieser
Abstand noch nicht groß genug. Bekanntlich gilt rund um den
Fahrdraht ein Sicherheitsabstand von 3 m. Nach ca. 45 Minuten
trafen kurz hintereinander die Bahnmanager ein und erdeten
die Oberleitung.
Nun konnte in gewohnter Weise der Fahrzeugbrand bekämpft
und binnen kurzer Zeit dann auch gelöscht werden. Auf Wunsch
des Bahnmanagers sollte die Feuerwehr das Fahrzeug vom
Bahnübergang entfernen mit dem Ziel, dass der Bahnverkehr
wieder aufgenommen werden kann. Der Versuch scheiterte jedoch,
da sich auch die Stützen des Krans abgesenkt hatten.
Diese waren ca. 1 cm tief in den Asphalt eingeschmolzen. Zudem
leistete der Kranarm auf Grund seines großen Gewichts
nach dem Absenken bis auf die Straße erheblichen Widerstand.
Anschließend unternahm der Fahrzeugbesitzer zusammen mit
der örtlichen Lkw- und Landmaschinenwerkstatt einen Bergungsversuch.
Ein großer Traktor hob den Unimog vorne an,
konnte diesen aber nur wenige Zentimeter bewegen..
DDanach ordnete die Landespolizei den Abbruch der Bergungsversuche
an. Damit war auch der Feuerwehreinsatz beendet.
Die Zuständigkeiten auf dem Bahngelände sind etwas anders
als sonst wo. Die Bundespolizei ist für das Bahngelände zuständig.
Allerdings gilt die Ausnahme für Bahnübergänge. Dort
ist die Landespolizei zuständig. Im Gegensatz zu früher, als die
Bahn noch eine Bundesbehörde war, ist seit der Privatisierung
der örtliche Feuerwehrkommandant Einsatzleiter. Für Bergungsmaßnahmen
nach Beendigung des Feuerwehreinsatzes ist allerdings
der Notfallmanager der Bahn verantwortlich. Sollte jedoch
der Betroffene selbst in der Lage sein, die Bergung zeitgerecht
vorzunehmen, so hat dieser das Recht, selbst die Bahnstrecke
wieder frei zu machen.
In diesem Fall hat die Landespolizei ihre Kompetenzen überschritten,
indem sie die Bergung des verunfallten Fahrzeuges
veranlasste. Leider war auch dieser Bergungsversuch erfolglos.
Trotz großem vierachsigem Abschleppfahrzeug war dieses
nicht in der Lage den Bahnübergang frei zu räumen.
Erst ein großes Rückefahrzeug aus dem Forstbetrieb konnte
mit seinem Kranarm den Unimogkran anheben, so dass dieser
mit Spanngurten seitlich am Unfallfahrzeug befestigt werden
konnte. Danach wurde der Unimog vorne angehoben und
beiseite geschleppt.
Bei Bahnunfällen ist es unverzichtbar, alle Beteiligten zusammenzurufen
und das Vorgehen abzustimmen. Alleingänge wie
in diesem Fall gefährden den Einsatzerfolg.

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Bilder von einem außergewöhnlichen Einsatz beim Bahnübergang im Ortskern von Immendingen

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