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Lkw brennt auf Bahnübergang nach Kontakt mit der Oberleitung der Bahn

 

01/2010

Von: Martin Hagen
Fotos: Martin Hagen

Zimmerleute sanieren am 29.09.2009 den Dachstuhl eines

Wohnhauses direkt neben einem Bahnübergang im Ortskern

von Immendingen, Landkreis Tuttlingen. Hierzu benützen

sie einen Mobilkran, welcher auf einem Unimog montiert

war. Als das Fahrzeug einer Recyclingfirma den mit Abbruchmaterial

gefüllten Container abholen will, steht der

Mobilkran im Wege. Ein Mitarbeiter fährt den Unimog ein

Stück zur Seite und beachtet dabei nicht, dass der Kran

nicht ganz eingefahren war. Mitten auf dem Bahnübergang

kommt es zum Kontakt mit der Oberleitung der Bahn. Die

15.000 Volt, welche durch den Unimog fließen entzünden

das Fahrzeug schlagartig. Der Fahrer springt ab und kommt

mit einem Schock davon.


 

Die Feuerwehr Immendingen wird um 8.53 Uhr alarmiert. Wenige

Minuten später ist sie vor Ort, denn ihr Feuerwehrhaus

liegt nur gut 100 m vom Bahnübergang entfernt. Das Fahrzeug

brennt sehr stark. Kabine, Motorraum und die vordere Bereifung

stehen in Flammen.


Die Leitstelle hatte sofort mit der Notfallleitstelle der Bahn Kontakt

aufgenommen und diese bestätigte umgehend per Fax

die Sperrung der Strecke. Einige Zeit später wird auch mündlich

gemeldet, dass der Strom auf dieser Leitung abgeschaltet

ist. Bekanntlich bringt diese Maßnahme noch nicht die notwendige

Sicherheit. Moderne Elektroloks speisen beim Bremsen

wieder Strom in die Fahrleitung ein, da der Motor beim

Bremsen als Generator genutzt wird. Es kann deshalb trotz Abschaltung die volle Spannung an der Oberleitung anliegen.

Einzige Abhilfe ist die Erdung. Die Bahnleitstelle hatte auch

sofort zwei Notfallmanager der Bahn alarmiert. Diese waren von

Rottweil und von Villingen aus unterwegs. Im Bereich der Unfallstelle

wechselte die Zuständigkeit. Da nicht klar war, welcher

Notfallmanager zuständig war, wurden beide aktiviert.


Für die Feuerwehr war dies eine schwierige Situation. Brandbekämpfung

unter Hochspannung. Der Kommandant und Einsatzleiter,

Andreas Heizmann, entschloss sich mit Sprühstrahl

die Brandbekämpfung aufzunehmen. Bei Hochspannung, d. h.

über 1.000 Volt, ist mit Sprühstrahl und einem Normstrahlrohr

ein Abstand von mindestens 5 m einzuhalten, bei Vollstrahl wären

dies 10 m. (Unter 1.000 Volt gelten bekanntlich die Mindestabstände

Sprühstrahl 1 m, Vollstrahl 5 m). Mit dieser Maßnahme

sollte zumindest verhindert werden, dass auch noch

der Treibstofftank und der Hydrauliköltank in Brand geraten. In

Folge des Brandes wurden auch Hydraulikschläuche beschädigt.

So kam es zum Absinken des Kranarmes bis zur Bodenberührung.

Dies hatte zur Folge, dass sich der Kranarm von

der Oberleitung nach unten entfernte. Allerdings war dieser

Abstand noch nicht groß genug. Bekanntlich gilt rund um den

Fahrdraht ein Sicherheitsabstand von 3 m. Nach ca. 45 Minuten

trafen kurz hintereinander die Bahnmanager ein und erdeten

die Oberleitung.

Nun konnte in gewohnter Weise der Fahrzeugbrand bekämpft

und binnen kurzer Zeit dann auch gelöscht werden. Auf Wunsch

des Bahnmanagers sollte die Feuerwehr das Fahrzeug vom

Bahnübergang entfernen mit dem Ziel, dass der Bahnverkehr

wieder aufgenommen werden kann. Der Versuch scheiterte jedoch,

da sich auch die Stützen des Krans abgesenkt hatten.

Diese waren ca. 1 cm tief in den Asphalt eingeschmolzen. Zudem

leistete der Kranarm auf Grund seines großen Gewichts

nach dem Absenken bis auf die Straße erheblichen Widerstand.

Anschließend unternahm der Fahrzeugbesitzer zusammen mit

der örtlichen Lkw- und Landmaschinenwerkstatt einen Bergungsversuch.

Ein großer Traktor hob den Unimog vorne an,

konnte diesen aber nur wenige Zentimeter bewegen..

DDanach ordnete die Landespolizei den Abbruch der Bergungsversuche

an. Damit war auch der Feuerwehreinsatz beendet.

Die Zuständigkeiten auf dem Bahngelände sind etwas anders

als sonst wo. Die Bundespolizei ist für das Bahngelände zuständig.

Allerdings gilt die Ausnahme für Bahnübergänge. Dort

ist die Landespolizei zuständig. Im Gegensatz zu früher, als die

Bahn noch eine Bundesbehörde war, ist seit der Privatisierung

der örtliche Feuerwehrkommandant Einsatzleiter. Für Bergungsmaßnahmen

nach Beendigung des Feuerwehreinsatzes ist allerdings

der Notfallmanager der Bahn verantwortlich. Sollte jedoch

der Betroffene selbst in der Lage sein, die Bergung zeitgerecht

vorzunehmen, so hat dieser das Recht, selbst die Bahnstrecke

wieder frei zu machen.

In diesem Fall hat die Landespolizei ihre Kompetenzen überschritten,

indem sie die Bergung des verunfallten Fahrzeuges

veranlasste. Leider war auch dieser Bergungsversuch erfolglos.

Trotz großem vierachsigem Abschleppfahrzeug war dieses

nicht in der Lage den Bahnübergang frei zu räumen.

Erst ein großes Rückefahrzeug aus dem Forstbetrieb konnte

mit seinem Kranarm den Unimogkran anheben, so dass dieser

mit Spanngurten seitlich am Unfallfahrzeug befestigt werden

konnte. Danach wurde der Unimog vorne angehoben und

beiseite geschleppt.

Bei Bahnunfällen ist es unverzichtbar, alle Beteiligten zusammenzurufen

und das Vorgehen abzustimmen. Alleingänge wie

in diesem Fall gefährden den Einsatzerfolg.

   


   

 

 





Bilder von einem außergewöhnlichen Einsatz beim Bahnübergang im Ortskern von Immendingen